Im Dezember 2025 erreichte den AFBÖ die Information über eine mögliche falsche Anmeldung eines Spielers der Salzburg Ducks. Nach Rückfrage und Überprüfungen musste festgestellt werden, dass der gemeldete Spieler von seinem Verein tatsächlich für die AFL-Saison 2025 beim AFBÖ fälschlicherweise als Ö- bzw. Ö-B-Klasse-Spieler angemeldet wurde.
Zur Erklärung der Situation: Bei der Beantragung des Spielerpasses wurde der Spieler im hierfür vorgesehenen Formular als „Ö-Klasse laut Wettspielordnung“ beantragt. Das entsprach nicht den Tatsachen, da besagter Spieler aufgrund seiner Erfahrung in einem US-College als A-Klasse-Spieler laut WSO beantragt hätte werden müssen.
Wie funktioniert eine Einstufung des Spielers im AFBÖ: Im Spielerpass-Formular wird klar und eindeutig formuliert: „Wir melden den unten genannten Spieler beim AFBÖ für den Spielbetrieb (Tackle Football) an und beantragen die Ausstellung einer Spielerlizenz. Der Spieler wurde über seine Rechte und Pflichten gegenüber dem AFBÖ informiert. Die angeführten Daten und Dokumente wurden vom antragstellenden Verein auf ihre Richtigkeit geprüft. Der antragstellende Verein haftet für die Richtigkeit.“
Mit den Unterschriften bestätigten sowohl der Spieler als auch der Verein die Richtigkeit der angegeben Daten und Informationen im Formular.
Im gegenständlichen Fall hätte entweder der Spieler melden müssen, dass er in der Vergangenheit an einem US-College gespielt hat, oder es hätte dem Verein, der sich die Entwicklung und bisherigen Erfahrungen, Spielstationen und Leistungen des Spielers ja genau anschaut, auffallen müssen.
Nachdem der betreffende Spieler ab 30. März 2025 bei jedem AFL-Grunddurchgangs-Spiel eingesetzt wurde, werden diese neun Spiele nach WSO des AFBÖ Teil 1 §13 und §19 mit 0:35 zugunsten des gegnerischen Teams strafverifiziert und dementsprechend in die Wertung aufgenommen.
AFBÖ-Präsident Michael Eschlböck: „Für den AFBÖ ist die Situation enttäuschend, da es der zweite solche Fall innerhalb kürzester Zeit ist. In beiden Fällen lag eindeutig eine Falschmeldung durch den Spieler und/oder den Verein vor. Laut unserem Regelwerk sind die Mitgliedsvereine verpflichtet, wahrheitsgetreue Angaben zu machen. Daher ist die Prüfpflicht des AFBÖ nur bei groben Auffälligkeiten gegeben. Wenn man einen Ausweis bei einer Behörde beantragt, ist dies nicht anders. Man kann keine unrichtigen Informationen abgeben und dann eventuell der Behörde die Schuld zuweisen. In beiden Fällen ist der AFBÖ gezwungen, nach dem Strafenkatalog und der Abgabenordnung zu handeln.“
AFBÖ Liga Vorstand Christian Weissina: „Die falsche Einstufung eines Spielers, gehört wie auch Spielabsagen zu den absoluten No Goes im Football. Es schadet allen Vereinen, der Liga und dem Verband. Die Wettspielordnung (WSO), die von den Vereinen selbst beschlossen wird, regelt klar die vorgesehenen Sanktionen in solchen Fällen. Der Verband ist verpflichtet, diese Bestimmungen konsequent umzusetzen und entsprechende Verstöße zu ahnden. Der AFBÖ wird künftig bei jedem gemeldeten Spieler eine zusätzliche Routineprüfung durchführen. Diese Maßnahme bedeutet bei rund 3.500 Spielerpässen im Jahr einen erheblichen Mehraufwand, stellt jedoch eine notwendige Maßnahme zur Sicherstellung der regelkonformen Abwicklung dar. Solche Verstöße dürfen sich nicht wiederholen. Wir als Verband appellieren an alle Vereine, ihre Verantwortung bei der Spielermeldungen ernst zu nehmen und die geltenden Regelwerke gewissenhaft einzuhalten – im Sinne eines fairen und glaubwürdigen Wettbewerbs.“



