Am vergangenen Sonntag kam es im AFL-Spiel zwischen den Fehervar Enthroners und den Danube Dragons zu einer Fehlentscheidung des Schiedsrichter-Teams, bei der gegen Ende des Spieles und Ballbesitz der Enthroners ein Down fälschlicherweise übersprungen wurde. Das führte dazu, dass aus einem 2nd Down ein 4th Down wurde und das kurz vor Schluss, kurz vor der Endzone beim Stand von 14:8 für die Danube Dragons.
Es ist undiskutierbar, dass hier ein Fehler durch die eingesetzte Schiedsrichter-Crew passiert ist. Das hat auch der AFSÖ (American Football Schiedsrichter Österreich) sofort erkannt und sich in einer Stellungnahme auf Social Media bereits entschuldigt und geäußert. Der AFSÖ wird in der Aus- und Weiterbildung seine Schlüsse daraus ziehen sowie weitere Schritte prüfen.
Fehler wie diese sind selbstverständlich weder für den AFBÖ, noch für den AFSÖ und am aller wenigsten für jedes einzelne Team und jede einzelne Sportler:in auf dem Feld wünschenswert und es wird stets alles unternommen, dass solche Fehler nicht passieren. Trotzdem kann man sie nie vollständig ausschließen, obwohl auf dem Feld auch seitens der Schiedsrichter:innen alles gegeben wird. Auch der AFBÖ kann daher nur bekräftigen, dass persönliche Anfeindungen gegenüber den betroffenen Schiedsrichtern und auch gegenüber den Schiedsrichter:innen im Allgemeinen absolut abzulehnen und zu verurteilen sind.
Obwohl der AFBÖ den Unmut der Fehervar Enthroners absolut nachvollziehen kann, muss an dieser Stelle folgendes festgehalten werden:
Entscheidungen auf dem Feld können laut IFAF-Rulesbook (3/3/4e) ausschließlich über eine Head Coaches Conference (einberufen durch einen Head Coach) direkt nach der fragwürdigen Entscheidung diskutiert werden. Das ist nicht passiert.
Es gibt weder im Regelwerk der IFAF noch in der WSO eine Grundlage dafür, dass Fehlentscheidungen wie diese zu einem Eingriff in das Resultat des Spiels oder zu einer Neuaustragung führen. Diese Vorgehensweise ist nicht nur bei American Football, sondern auch bei vielen anderen Sportarten üblich, da Fehlentscheidungen seitens der Schiedsrichter:innen zwar minimiert werden, aber nie ausgeschlossen werden können und nicht klar abzugrenzen wäre, welche konkreten Fehlentscheidungen zu welchen Konsequenzen im Nachgang führen könnten. Es könnte keine klare Grenze gezogen werden. Weiters ist festzuhalten, dass absolut kein Verdacht auf Spielmanipulation vorliegt, was den Nicht-Eingriff bestärkt.
Der AFBÖ befindet sich in jedem Fall weiterhin in regem Austausch mit dem AFSÖ, um aus diesem Fehler zu lernen und um weitere Schlüsse daraus zu ziehen.



