Für den Spielbetrieb des AFBÖ gelten bis auf Weiteres die Covid-19-Regeln des
jeweiligen Bundeslandes bzw. soweit es keine bundeslandspezifischen
Regelungen gibt, die bundesweiten Covid-19-Bestimmungen.
Hierbei ist darauf zu achten, dass es möglicherweise unterschiedliche
Regelungen für den Sportbetrieb und für die Zuschauer gibt.
Das Heimteam ist verpflichtet, das jeweilige Gastteam und den
Commissioner des AFBÖ (zur Information für die Schiedsrichter)
mindestens 7 Tage vor dem geplanten Spieltermin nachweislich über die
geltenden Covid-19-Bestimmungen in Kenntnis zu setzen.
Kurzfristige Änderungen der Covid-19-Bestimmungen sind dem Gastteam
sowie dem Commissioner des AFBÖ sofort nach Bekanntwerden nachweislich
zur Kenntnis zu bringen.